Essen.
Wer seine Hochzeit in Essen feiern wollte, musste in den letzten Monaten nicht nur geduldig, sondern auch flexibel sein. Durch die Corona-Pandemie veränderten sich immer wieder die Vorgaben für Trauungen in der Ruhrmetropole.
Doch jetzt gibt es gute Nachrichten für alle, die ihre Hochzeit in Essen abhalten wollen.
Hochzeit in Essen: Corona-Pandemie kostete Paaren viel Geduld
Eigentlich sind Hochzeiten DAS Event schlechthin zu dem man Freunde und Bekannte aus allen Ecken und Enden einlädt. Schließlich sollen möglichst viele Personen, die einem am Herzen liegen, am „schönsten Tag im Leben“ teilhaben.
Aber während der Pandemie wurde die Anzahl von Leuten, die als Teil der Hochzeitsgesellschaft, mit ins Trauzimmer durften immer weiter begrenzt.
Hochzeit in Essen: DARUM können Brautpaare sich freuen
Zuletzt durften im Standesamt Gildehof nur noch zwei Personen neben dem Brautpaar mit rein. Diese Situation ändert sich jetzt jedoch wieder.
Wie die Stadt Essen am Freitag in einer Mitteilung bekanntgab, werden in allen Orten im Stadtgebiet, an denen standesamtliche Trauungen möglich sind, wieder mehr Leute als Teil einer Hochzeitsgesellschaft zugelassen.
Hochzeit in Essen: Ab 1. Juli mehr Gäste bei Trauungen erlaubt
„Ab Donnerstag, 1. Juli, wird in allen Traubereichen je nach Raumgröße eine größere Anzahl an Personen zugelassen“ heißt es von der Stadt. Begründet wird die Entscheidung mit den sinkenden Inzidenzwerten in Essen.
Für die einzelnen Standesämter bedeutet das Folgendes:
- Gildehof: Statt zwei Gäste acht
- Rathaus Heisingen: Statt fünf Gäste zehn
- Rathaus Kettwig: Statt drei Gäste sechs
- Rathaus Kray: Statt fünf Gäste bis zu 18
- Schloss Borbeck: Statt drei Gäste neun
- Weiße Flotte: Statt sieben Gäste bis zu 20
- Zeche Zollverein: Statt zehn Gäste 14
Hochzeit in Essen: Corona-Regeln gelten immer noch
Einen kleinen Haken hat die ganze Sache immer noch: De Stadt weißt nämlich daraufhin, dass weiterhin während der Trauung von jeder anwesenden Person ein Mund-Nase-Schutz getragen werden muss.
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Außerdem müssen auch die Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.