- In einem Essener Park fand ein Spaziergänger einen Hundekopf samt Skelett
- Daraufhin rief er einen Tierschutzverein an, um den Kadaver zu melden
- Das war eigentlich falsch
Essen.
Ein Spaziergänger entdeckte den Kadaver des Hundes im Isinger Park. Gab seiner Frau Bescheid und sie lud die Bilder des toten Vierbeiners bei Facebook hoch. Daraufhin nahm sich Fabia C. des Falls an und brachte den Körper zu einem Essener Tierarzt.
Zuerst hatte der Finder beim Tierschutzverein angerufen, um das tote Tier zu melden. „Viele Personen rufen bei uns an, wenn sie Tierkadaver entdecken“, berichtet Martina Schneider vom Tierschutzverein Groß-Essen. „Dabei dürfen wir tote Tiere gar nicht transportieren.“
EBE bringt Kadaver zum Tierschutzverein
Schneider erklärt, dass die Entsorgungsbetriebe für den Abtransport zuständig sind. Daher müssen diese zuerst informiert werden. Das hat einen guten Grund.
Die Seuchengefahr sei schlicht zu groß, wenn der Tierschutzverein lebendige und tote Tiere in den selben Fahrzeugen befördert.
„Bestenfalls bringt die EBE die Kadaver anschließend zu uns“, sagt Schneider. Bei jedem Haustier wird dann versucht, den Besitzer ausfindig zu machen. Übrigens werden nicht nur Haus-, sondern auch Wildtiere zu dem Tierschutzverein gebracht.
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Identifikation der toten Tiere häufig kompliziert
Die Identifikation der Tiere sei dabei nicht allzu leicht. Denn nicht jedes Haustier muss gechipt werden. „Gerade bei der gefundenen Französischen Bulldogge muss dies nicht der Fall gewesen sein“, glaubt Schneider. Darüber hinaus kann der Chip auch schnell kaputt gehen.
Fabia C., die sich dem toten Hund angenommen hat, vermutete, dass sich Wildtiere über das Aas hergemacht hätten. Schneider hingegen hat einen anderen Verdacht: „Häufig werden Haustiere samt Stofftieren und Decke auf öffentlichen Grund vergraben. Das ist aber auf keinen Fall erlaubt!“
Das solltest du bei der Bestattung deines Haustiers beachten
Wenn, dann dürfen die Tiere nur auf privaten Grund vergraben werden oder auf einem dafür vorgesehenen Tierfriedhof. Dabei muss das Loch mindestens 50 Zentimeter, besser sogar einen Meter tief sein. Somit sind die Kadaver ausreichend vor anderen Wildtieren geschützt. Dies gilt allerdings nur für kleinere Haustiere.
Am besten fragst du immer bei der Kommune oder Gemeindeverwaltung nach, um sicher zu gehen.