Nervtöter Briefwahl: „Jetzt weiß ich, wie meine Eltern sich im Internet fühlen“
Wann ist meine Stimme ungültig?
Welcher Umschlag kommt in welchen?
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme?
Essen.
Eine IKEA- Gebrauchsanweisung ist nichts dagegen: Zettel-Wirrwarr, viel zu kleine Umschläge und eine komplizierte Anleitung: Viele, die sonst vornehmlich digital unterwegs sind, haben beim Ausfüllen der Briefwahl-Unterlagen Fragen: „Jetzt weiß ich wie meine Eltern sich im Internet fühlen“, sagte neulich gar ein Freund zu mir.
Muss ich da ein Kreuzchen machen oder den Kreis einfach irgendwie markieren?
Schnell nebenbei den Briefwahlschein ausfüllen? Eher weniger: Auch manch ein Student stockt schon mal beim Ausfüllen der Unterlagen: Kreuzchen oder Punkt? Ist es schlimm, wenn ich über den Rand des Kreises neben der Partei hinaus komme? „Wichtig ist nur, dass ein deutliches Kreuz gemacht wird, sodass die Wahlentscheidung deutlich zu erkennen ist“, sagt Rüdiger Lose, er ist Leiter des Wahlamts in Essen.
Das Eckige muss ins Eckige: Wird meine Stimme bei zu häufigem Knicken der Zettel ungültig?
„Also, dass die Briefwahl generell zu kompliziert ist, kann ich so nicht bestätigen“, sagt Rüdiger Lose. „Wir testen die Unterlagen, bevor wir sie verschicken, vorher selbst nochmal. In die beiden Umschläge passt alles rein, dreimal Falten müsste reichen.“
Der blaue Umschlag muss in den roten Umschlag hinein. Die Dokumente können ruhig mehrmals gefaltet werden – die Stimme ist dann nicht ungültig, nur weil das Papier oft geknickt wurde: „Die Papiere kann man so oft falten wie man will,“ erklärt Lose weiter.
Wie lange kann ich meine Briefwahl-Post noch absenden?
Eigentlich kann noch bis Freitag per Briefwahl gewählt werden: „Die Postlaufzeiten müssen aber beachtet werden. Wer seinen Brief erst am Freitag abgibt, läuft leider Gefahr, dass die Post nicht mehr rechtzeitig zur Auszählung am Sonntag bei uns ankommt.“ Rüdiger Lose sagt deshalb: „Die Post sollte spätestens am Mittwoch, also am 10. Mai abgegeben werden, damit die Stimme auch auf jeden Fall gezählt werden kann.“
Wem das zu unsicher ist, empfiehlt der Wahlamtsleiter: „Dann lieber persönlich per Sofortwahl beim nächsten Wahlamt abstimmen, das ist die sicherste Variante.“ Dabei reicht es, den Personalausweis mitzubringen.
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme?
Mit der Erststimme wählst du den Kandidaten aus deinem Wahlkreis. Dem Sieger reicht eine einfache Mehrheit aus, um für dich in den Landtag nach Düsseldorf einzuziehen.
Mit der Zweitstimme kannst du die Direktkandidaten der verschiedenen Parteien wählen. Das ist außerdem die Stimme für die Landesliste.
(mj)
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