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Angeklagter rastet völlig aus: „Ich halte Richter Schmitt für einen Haufen Müll“ – jetzt muss er eine Gesichtsmaske tragen

Angeklagter rastet völlig aus: „Ich halte Richter Schmitt für einen Haufen Müll“ – jetzt muss er eine Gesichtsmaske tragen

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Der schwer verletzte Mann wurde von einem Notarzt erstversorgt und ins Krankenhaus gebracht. Foto: Foto: Justin Brosch

Essen. 

Im Prozess um den versuchten Mord kurz vor Weihnachten im Essener Südostviertel kam es am Tag der Urteilsverkündung zu einer Besonderheit im Gerichtssaal: Der Angeklagte André O. (31) musste einen Mundschutz sowie Hand- und Fußfesseln tragen.

Außerdem wurde er von vier Justizbeamten in voller Schutzmontur inklusive Helm und Sturmhaube umringt. Aber warum?

Der Grund dafür ist einen Tag vorher geschehen

Am vergangenen Verhandlungstag hatte es einen Eklat gegeben: Der Angeklagte – zu dem Zeitpunkt noch nicht gefesselt – war aufgesprungen und hatte den Vorsitzenden Richter Jörg Schmitt angespuckt.

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Daraufhin musste André O. am letzten Prozesstag mit Mundschutz Platz nehmen. Doch der konnte ihn nicht davon abhalten, den Richter und die anderen Vorsitzenden andauernd zu beleidigen.

„Ich halte Richter Schmitt für einen Haufen Müll. Sie sind Dreck“, sagt André O. an den Richter gewandt. Außerdem habe das Gericht keinerlei Beweise, dass er die Tat begangen habe. Das Gericht sei kein anständiges Gericht, es sei eine Farce. Während seiner Litanei legte der Angeklagte mehrfach die Füße auf seinen Tisch.

Richter geht mit Beleidigungen ruhig um

Richter Jörg Schmitt ist mit den Beleidigungen verhältnismäßig ruhig umgegangen. Er legte dem Angeklagten keine Ordnungsgelder auf, ermahnte ihn nur mehrfach mit erhobener Stimme.

Erst als der Angeklagte die Staatsanwältin Mary-Jane Lakaw mehrfach während ihres Plädoyers unterbrach, ließ er den Angeklagten aus dem Gerichtssaal entfernen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22. Dezember 2017 einen Mann (34) von hinten mehrfach in den Rücken gestochen zu haben. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt, überlebte den Angriff aber.

Staatsanwaltschaft fordert Freispruch

Die Staatsanwaltschaft sieht die Tat durch den Angeklagten als bewiesen an. Allerdings sei er als schuldunfähig einzustufen, da eine Gutachterin eine Psychose bei ihm diagnostiziert habe.

Deswegen beantragte die Staatsanwaltschaft Freispruch wegen Schuldunfähigkeit, aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik.

Die Verteidigung lehnt eine solche Einweisung ab. Rechtsanwalt Timo Scharrmann sieht in dem Fall keinerlei Beweise, dass André O. das Opfer angegriffen hat und fordert Freispruch. Die Festnahme und der Prozess würde nur auf einer einzigen DNA-Spur des Angeklagten auf der Jacke des Opfers beruhen. Und damit seien nicht genug Beweise vorhanden, André O. zu verurteilen.

Angeklagter betont mehrfach, dass er nicht der Täter sei

Der Angeklagte wiederholte in seinem letzten Wort erneut, dass er es nicht gewesen ist. „Mir tut es sehr leid, was dem Opfer geschehen ist. Ich war es aber nicht.“

Sein letzter Satz galt allerdings dem Richter Jörg Schmitt. „Bei Ihnen entschuldige ich mich nicht. Denn dieses Gericht arbeitet nicht anständig.“

Am frühen Nachmittag fiel das Urteil: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Allerdings ordnete das Schwurgericht eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. (fb)