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Silvester-Randale in Essen: Erstes Urteil gefallen – Böller-Werfer bekommt mildes Urteil

Silvester-Randale in Essen: Jetzt wurde das erste Urteil gegen einen Angeklagten der Randale-Nacht verkündet und der reagiert überrascht.

Silvester-Randale in Essen: Das erste Urteil wurde verkündet und der Verurteilte will es nicht akzeptieren.
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

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Nach den Silvester-Randalen in Essen ist am Dienstag (25. Juli) am Amtsgericht Essen-Steele nun das erste Urteil gefallen. In der Silvesternacht 2022/23 wurden damals bei schweren Ausschreitungen Polizisten und Feuerwehrleute in Essen angegriffen. Der Angeklagte war ein 24-jähriger Mann, der sich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten musste.

Wie die WAZ berichtet, hatte der 24-Jährige in der Neujahrsnacht auf der Krayer Straße einen Knallkörper auf Polizisten geworfen. Der Angriff wurde damals durch ein Handy-Video dokumentiert. Verletzt wurde dabei glücklicherweise niemand. Das Handy-Video hatte die Polizei Essen bereits im Januar veröffentlicht, um nach dem Mann zu fahnden.

Silvester-Randale in Essen: „Das hat mir unheimlich geschadet“

Nach Informationen der WAZ verurteilte das Gericht den 24-jährigen Mohammed E. zu einer Haftstrafe von neun Monate auf Bewährung. Zusätzlich muss der Mann 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

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Zuvor hatte sich der 24-jährige Arbeitslose – nur einen Tag nachdem die Polizei Essen das Video veröffentlicht hatte – im Präsidium gestellt. Dabei war Mohammed E. vor allen Dingen wichtig, dass die Behörden das Video-Material aus dem Netz nehmen. Vor dem Amtsgericht erklärte der 24-Jährige mit reichlich Selbstbewusstsein: „Das hat mir unheimlich geschadet, ich bin sehr oft darauf angesprochen worden“.

Angeklagter nicht zufrieden mit dem Urteil

Mit der Verurteilung war Mohammed E. scheinbar überhaupt nicht einverstanden. Denn bereits kurz nach der Verkündung des Urteils stand er gemeinsam mit seinem Verteidiger Volker Schröder vor dem Amtsgericht-Gebäude am Grendplatz und rief: „Es gibt überhaupt keine Beweise!“. Schröder kündigte bereits an, in Berufung zu gehen. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.


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