Die Stadt Essen und eine Klägerin trafen sich vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Trommeln und Fanfaren sind im Krayer Stadion künftig verboten. Auch die Lautsprecher dürfen nicht mehr benutzt werden. Ein neues Lärmschutzgutachten soll kommen. Und das ist noch längst nicht alles.
Essen-Kray.
Die Anwohner am Tübbingweg verfolgen derzeit mit viel Interesse, wo der FC Kray sein Oberliga-Spiel gegen den Wuppertaler SV austragen wird. Nicht, weil sie große Fußballfans sind. Sondern weil sie wissen: Wenn das Duell, wie geplant, nicht hinter ihren Gärten in der Kray-Arena ausgetragen wird, haben sie ein vergleichsweise ruhiges Wochenende.
Das soll künftig häufiger der Fall sein, wie am Freitag bei einem Güterichter-Termin am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vereinbart wurde. Dort trafen sich eine Anwohnerin vom Tübbingweg, die stellvertretend für weitere Arena-Nachbarn gegen die Stadt als Besitzer und Betreiber des Stadions geklagt hatte, und Vertreter der Verwaltung.
Die Anwohner liegen seit Jahren mit der Stadt im Clinch und kritisieren den Umbau der Bezirkssportanlage im Wohngebiet zur Arena und die damit verbundene Lärmentwicklung in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. „17 Mannschaften trainieren dort inzwischen in der Woche. Von 14 bis 21 Uhr rollt der Ball“, sagt ein Anwohner, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, weil er Hausbesuch von Fußballfans befürchtet.
Selbst durch geschlossene Fenster sei der Lärm zu hören
Besonders aufregend wird es für die Anwohner, die mit dem Gang vor Gericht eine einklagbare Vereinbarung wollen, am Wochenende, wenn der Oberligist FC Kray seine Heimspiele austrägt. Und das nicht nur in den 90 Spielminuten, sondern, so die Kritik, von 11 bis 17 Uhr. „Selbst wenn man bei geschlossenen Fenstern im Haus sitzt, ist es für das Wohnumfeld unerträglich.“
Eine offizielle Bestätigung für diesen Vorwurf kommt von der Bezirksregierung. Geräuschmessungen im Herbst und im Winter haben bewiesen, dass die erlaubten Immissionsrichtwerte teilweise erheblich überschritten werden. Erste Maßnahme: Rudelsingen bleibt in Kray erlaubt, aber die Fans dürfen künftig in der Kray-Arena keine lärmerzeugenden Instrumente, Pyrotechnik, Trommeln oder druckgasbetriebene Fanfaren mehr einsetzen. Hier steht der FC Kray in der Pflicht.
Anwohner klagen über Werbe-Durchsagen via Lautsprecher
Der Verein darf auch die installlierte Lautsprecheranlage der Arena nicht mehr im Spielbetrieb nutzen. Hier klagen die Anwohner über Werbe-Durchsagen für Sponsoren und „nervende Pop- und Schlagermusik aus den 70er-Jahren“, die vor den Spielen für Unterhaltung sorgen soll. Auch die für 150.000 Euro neugebaute, 170 Meter lange Lärmschutzwand dämpft die musikalische Berieselung der Anwohner nicht. Die Wand ist vier Meter hoch, da viele Grundstücke des Tübbingwegs aber drei Meter über der Arena liegen, bringt sie denkbar wenig.
Gestern wurde dem Verein erneut die Benutzung der Lautsprecheranlage untersagt. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird ein neues Lärmschutzgutachten erstellen. Wenn das vorliegt, treffen sich Stadt und Anwohner erneut vor dem Verwaltungsgericht. Auch der FC Kray soll dann teilnehmen.