Essen.
Wählen gehen ist kinderleicht. Trotzdem gibt es die eine oder andere Stolperfalle. Was du zur Urne mitbringen musst, was du falsch machen kannst, haben wir hier kurz und knackig für dich zusammengefasst.
Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Am besten gehst du mit deiner Wahlbenachrichtigung und deinem Personalausweis zu deinem Wahllokal. Wenn du deine Benachrichtigung verloren hast, ist das aber nicht schlimm. Auch ohne kannst du von den Wahlhelfern im Wahlverzeichnis gefunden werden. Das kann allerdings ein bisschen dauern.
Solltest du deinen Perso nicht finden, tut es auch der Reisepass oder Führerschein. Einen Stift musst du nicht mitnehmen.
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Ich habe Briefwahl beantragt, will jetzt aber doch lieber persönlich wählen. Geht das?
Das geht tatsächlich. Wenn du dich doch anders entschieden oder vergessen hast, den Brief einzuwerfen, kannst du mit den Briefwahlunterlagen zum Wahllokal gehen. Dort wird dir ein gewöhnlicher Wahlschein gegeben.
Wo muss ich wählen gehen?
Auf deiner Wahlbenachrichtigung steht die Adresse des Wahllokals für deinen Stimmbezirk. Wenn die dir abhandengekommen ist, gibt es auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden Übersichten. Hier zum Beispiel für Essen.
Bis wann muss ich meine Stimme abgegeben haben?
Die Wahllokale schließen alle um 18 Uhr. Sollte es eine Schlange geben darf jeder wählen, der bis Punkt 18 Uhr am Wahllokal angekommen ist.
Was, wenn ich mich beim Ankreuzen vertan habe?
Kein Problem, kann passieren. Sprich einfach mit den Wahlhelfern, die geben dir einen neuen Wahlzettel.
Nur ein Kreuz zu machen ist übrigens erlaubt. Ungültig ist deine Wahl erst, wenn du mehrere Kreuze in einer der beiden Spalten machst oder etwas anderes als ein Kreuz auf den Zettel malst.
Darf ich drüber reden, was ich gewählt habe?
Nein! Das ist in und um das Wahllokal verboten, denn es könnte andere Wähler beeinflussen. Deshalb ist es auch verboten, ein Selfie in der Wahlkabine zu machen.
Hier gibts noch weitere wichtige Infos zur Wahl.