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Achsbruch war Ursache für U-Bahn-Unfall in Gelsenkirchen

Achsbruch war Ursache für U-Bahn-Unfall in Gelsenkirchen

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Bogestra-Wartungstechniker Dirk Samson zeigt im Betriebswerk an der Hauptstraße in Gelsenkirchen das Fahrwerk einer zum Unfallwagen baugleichen Straßenbahn. Das Teil brach aus bislang ungeklärten Gründen und sorgte für das Entgleisen der Straßenbahnlinie 302. Foto: WAZ FotoPool
Eine bereits beschädigte Achse ist gebrochen: Das ist laut Gutachten die Ursache für den U-Bahn-Unfall in Gelsenkirchen. Ähnliche Fahrzeuge dürfen in der Stadt vorerst nur Tempo 50 fahren, ein Prüfkonzept muss schnell her. Die Polizei hat keine strafbaren Handlungen der Bogestra festgestellt.

Gelsenkirchen. 

Der Bruch einer Kurzachse im entgleisten Wagenteil der Straßenbahn der Linie 302 (NF6D) war die Ursache des Unfalls am 29. August im Stadtbahntunnel. Zu diesem Ergebnis kamen die von der Staatsanwaltschaft bestellten Gutachter sowie die Technische Landesaufsichtsbehörde für Straßenbahn- und Busunternehmen sowie die Bogestra selbst. Ferner stellten die Experten bei der Begutachtung der Unfallbahn am Montag nach Informationen der Bogestra fest, dass es bei dem gebrochenen Bauteil bereits Vorschädigungen gegeben hat.

Die technische Aufsichtsbehörde hat daraufhin angeordnet, dass die im gesamten Netz mit den Fahrzeugen NF6D gefahrene Höchstgeschwindigkeit bis auf Weiteres vorsorglich auf Tempo 50 beschränkt wird. Die Bogestra muss der Aufsichtsbehörde bis zum 10. September ein zusammen mit dem Hersteller der Einzelradfahrwerke entwickeltes Untersuchungskonzept vorlegen.

Keine strafbaren Handlungen festgestellt

Bei diesen Untersuchungen soll festgestellt werden, ob an den von der Bogestra eingesetzten baugleichen Fahrzeugen bei den dortigen Kurzachsen gegebenenfalls Rissbildungen als Vorschädigungen existieren. Außerdem erwartet die Technische Aufsichtsbehörde vom Nahverkehrsunternehmen weitere materialtechnische Untersuchungen der gebrochenen Kurzachse.

Die Polizei Gelsenkirchen hat bei den Ermittlungen keine strafbaren Handlungen und kein fahrlässiges Verhalten seitens der Bogestra und ihrer Mitarbeiter festgestellt. Von dieser Seite erfolgen laut Unternehmen keine weiteren Maßnahmen.