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Betreuung wird für Gutverdiener in Gelsenkirchen teurer

Betreuung wird für Gutverdiener in Gelsenkirchen teurer

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OGS Traumland besucht Senioren zu St. Martin Foto: Martin Möller
Kinderbetreuung nach Unterrichtsende ist in Gelsenkirchen gefragt, doch nun soll sie teurer werden – zumindest für mittlere und hohe Einkommen.

Gelsenkirchen. 

Die außerunterrichtliche Betreuung an Offenen Ganztagsschulen ist für Eltern kostenpflichtig – seit 2004 bereits. Eine Entgeltordnung regelt die Höhe, abhängig vom Einkommen der Eltern. Ab August 2015 sollen diese Beiträge nun steigen. Vor allem für Eltern mit höherem Einkommen, aber auch für mittlere Verdiener.

Der Bildungsausschuss billigte – gegen die Stimmen der CDU – den entsprechenden Vorschlag der Verwaltung. Der basiert allerdings nicht auf einer schlichten Erhöhung, sondern einer Änderung der Bemessungsgrundlage.

Statt bisher sechs Einkommensgruppen soll es künftig 15 geben, mit weitestgehend gleichen Grenzen wie bei den GeKita-Beiträgen. Bis 17.500 Euro Jahreseinkommen ist die Betreuung künftig kostenfrei (bisher bis 12 271). Bis zu 50.000 Euro steigt der Beitrag in 5000er-Schritten: bis 20.000 Euro 17,50 Euro, bis 25.000 Euro 20 Euro usw.

Einkommensgrenzen an Kitagebühren angepasst

Die größte Steigerung wird für Eltern mit einem Jahreseinkommen über 60.000 Euro fällig: bisher galt bis 61.355 Euro 65 Euro, darüber der Höchstbetrag von 100 Euro. Künftig werden ab 60.000 75 Euro, ab 70 000 dann 115 Euro, ab 90 000 greift der Höchstbetrag von 150 Euro im Monat. „Bei Einkommen um 60 000 Euro ist die Erhöhung zu drastisch“, begründete Markus Karl die Ablehnung der CDU.

Eine Entgeltordnung für die jetzt an 20 Standorten angebotene verlässliche Betreuung von 16 bis 17 Uhr stand ebenfalls zur Abstimmung. Die Verdienstgrenzen hierbei sind identisch, die Kosten für 60 Minuten liegen zwischen 4 Euro (17.500 bis 20.000 Euro Jahreseinkommen) über 32 Euro (bis 60.000) bis hin zu 44 Euro. Hier gibt es keine Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder, laut Verwaltung aber auch keinerlei Elternklagen darüber. Die letzte Entscheidung über die Entgelte liegt beim Rat.