Pirat Jürgen Hansen ist nach dem Beschluss im Landtag sauer. „Riesenrückschritt für die Demokratie“ nennt er die Wiedereinführung einer Hürde.
Gelsenkirchen.
Als Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) NRW hatte OB Frank Baranowski schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs der Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Grünen kommentiert: „Spätestens seit der Kommunalwahl ist klar: Eine Sperrklausel für die kommunalen Räte muss wieder eingeführt werden, da die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Vertretungen langfristig so nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.“ Jetzt ist es beschlossene Sache: Die breite Mehrheit des Landtags hat dem Gesetzentwurf zur Einführung der 2,5-Sperrklausel zugestimmt.
Für die CDU-Ratsfraktion meint deren Vorsitzender Wolfgang Heinberg: „Die Sperrklausel ist eine notwendige Maßnahme für eine schnellere und ergebnisorientiertere lokale Demokratie.“ Die CDU-Fraktion habe sich schon im Februar 2015 in der Ratsresolution „Lokale Demokratie stärken – Sperrklausel einführen“ klar für eine lokale Hürde ausgesprochen. Er sei sicher, eine kommunale 2,5-Prozent-Hürde sei ein gangbarer Weg, einerseits Interessenvertretung aus Sicht lokaler Besonderheiten zu erhalten und gleichzeitig dafür zu sorgen, „dass die kommunale Demokratie sich nicht atomisiert“.
„Typisch für etablierte Parteien“
Durchgefallen wären im Mai 2014 mit der neuen Sperrklausel die FDP – da erlebte Spitzenkandidat Jens Schäfer ein 2,0 Prozent-Desaster –, AUF mit MLPD-Aktivistin Monika Gärtner-Engel (1,4 Prozent) sowie die Piraten und ihr erster Mann Jürgen Hansen (1,6 Prozent).
Hansen zeigt nach dem Landtagsbeschluss Zähne: „Das ist ein Riesenrückschritt für die Demokratie.“ Eine Frechheit, setzt er nach, schließlich sei es eine Errungenschaft gewesen, die fünf-Prozent-Hürde 1999 abzuschaffen. Aber, „das ist halt typisch für etablierte Parteien“. Schon bei der Resolution im Rat zur Sperrklausel hätten die kleinen Parteien gar keine Chance gehabt, am Beschluss etwas zu ändern. Die Piraten streben seinen Worten zufolge nach wie vor eine Verfassungsklage vor dem Landesverfassungsgericht an. Hansen vermutet: „Das wird ein spannender Prozess, der da auf uns zurollt.“