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Gelsenkirchen: Mann läuft mit Messer am Gürtel rum – seine Begründung macht sprachlos

Gelsenkirchen: Mann läuft mit Messer am Gürtel rum – seine Begründung macht sprachlos

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Gelsenkirchen: Ein Mann lief mit einem Messer durch den Hauptbahnhof und hatte eine kuriose Erklärung dafür. (Symbolbild) Foto: Michael Korte / FUNKE Foto Services

Gelsenkirchen. 

Polizisten in Gelsenkirchen haben am Montag einen außergewöhnlichen Vorfall erlebt.

Ein Mann lief mit einem Messer am Gürtel durch den Hauptbahnhof Gelsenkirchen und zog die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich. Als diese ihn kontrollierten und daraufhin nach dem Grund fragten, warum er eine Waffe bei sich trage, trauten sie ihren Ohren kaum. Seine Begründung macht einfach sprachlos.

Gelsenkirchen: Mann läuft mit Messer am Gürtel durch Hauptbahnhof

Gegen 12:30 Uhr wurden die Polizisten auf den 33-Jährigen aufmerksam. Seine Begründung für das verbotene Messer: Er wolle damit Brote schmieren. Aha!

Die Beamten glaubten dies nicht und stellen das Einhandmesser sicher. Zudem leiteten sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein.

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Das ist die Stadt Gelsenkirchen:

  • Stadtteil Buer 1003 erstmals urkundlich erwähnt
  • rund 260.000 Einwohner, fünf Stadtbezirke und 18 Stadtteile, elftgrößte Stadt in NRW
  • Heimatstadt des Bundesligisten FC Schalke 04
  • Wahrzeichen unter anderen: Zoom Erlebniswelt, Wissenschaftspark Rheinelbe, Sport-Paradies
  • Oberbürgermeisterin ist Karin Welge (SPD)

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Gelsenkirchen: Drei Waffen in 30 Minuten sichergestellt

Gerade mal 20 Minuten später sahen die Polizisten zwei Jugendliche, die am Eingang des Bahnhofes mit täuschend echt aussehenden Pistolen schossen. Die Beamten schauten sich die Waffen genauer an und stellten dann fest, dass es sich um Softairwaffen handelte. Aufgrund ihrer starken Ähnlichkeit zu echten Pistolen nahmen die Polizisten diese an sich. Damit stellte die Polizei in insgesamt 30 Minuten drei „Waffen“ sicher.

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Die Beamten nahmen die beiden 16-Jährigen mit zur Wache, wo sie den Jugendlichen erklärten, dass sie mit ihrem Handeln einen wesentlich größeren Einsatz hätten auslösen können. Schließlich leitete die Bundespolizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. (nk)