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Gelsenkirchen: Mann findet vermisstes Kind – bei der Polizei erlebt er eine böse Überraschung

Ein Mann aus Gelsenkirchen wurde festgenommen, als er einen Jungen auf eine Polizei-Station brachte. Nun sitzt er im Gefängnis.

Gelsenkirchen: Polizei
© IMAGO/Gottfried Czepluch

Das ist die Stadt Gelsenkirchen

Gelsenkirchen verbinden viele sofort mit dem FC Schalke. Doch die Stadt ist mehr als nur Fußball und Industrie. In diesem Video stellen wir dir sie vor.

Eigentlich wollte er nur eine gute Tat vollbringen, doch als ein Gelsenkirchener ein Kind zur Polizei brachte, handelten die Beamten sofort. Der Mann aus NRW landete hinter Gittern.

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Doch was war geschehen? Der 39-Jährige erschien am Sonntag (3. November) gegen 17.25 Uhr in Begleitung einer Frau und eines sechsjährigen Jungen auf der Polizeiwache am Neustadtplatz (Gelsenkirchen). Doch dann nahm der Fall eine ganz besondere (kriminelle) Wendung.

Gelsenkirchen: Mann bringt Kind auf Wache – und wird festgenommen

Der kroatische Staatsangehörige wollte das Kind den Bundespolizisten übergeben, da es seine Mutter vermisse. Demnach sei das Kind zuvor alleine und orientierungslos durch die Bahnhofshalle geirrt. Doch nach Rücksprache mit der zuständigen Polizeidienststelle stellte sich heraus, dass keine Vermisstenanzeige vorlag. Allerdings habe sich die Mutter des Kindes dann doch gemeldet, berichtete die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin.

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Nachdem sich die kleine Familie aus Düsseldorf wieder auf den Heimweg gemacht hatte, überprüften die Einsatzkräfte die Personalien des 39-Jährigen und seiner Begleiterin. Dabei sahen sie Unglaubliches.

Haftbefehl wegen Trunkenheit: Strafe wurde nie gezahlt

Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vor. Bereits im Juni 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 10 Euro. Allerdings zahlte der Kroate die Gesamtsumme von 680 Euro nie.


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Daher nahmen die Polizeibeamten den Mann fest und inhaftierten ihn für vorläufig 68 Tage in einer Justizvollzugsanstalt.