Park-Ärger in Gelsenkirchen! Ein Penny-Kunde erlebte es nun bereits zum zweiten Mal. Als er beim Discounter in Gelsenkirchen-Beckhausen sein Auto parkte und nach dem Einkauf zurückkam, entdeckte er eine Zahlkarte an seiner Windschutzscheibe. Knapp 30 Euro sollt er zahlen – fürs Falschparken.
Die Parkuhr war gestellt – korrekt – und er hatte sowohl den Kassenbeleg als auch die Bestätigung des Filialleiters. Dennoch sollte er zahlen. Was war da los?
Gelsenkirchener soll schon wieder zahlen
Gegenüber DER WESTEN echauffiert sich der Penny-Kunde über die „bodenlose Dreistigkeit“ der Firma „Fair Parken“, die für den Discounterparkplatz zuständig ist. „Die überzeugen sich nicht mal, ob eine Parkscheibe dort liegt“, behauptet er. „Ich bzw. meine Frau sind zum zweiten zum illegalen Parksünder deklariert worden und sollten eine Strafgebühr vom jeweils 29,90 Euro bezahlen.“
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Zuletzt passierte es am 26. März 2025. Da hatte der Mann gerade einmal 21 Minuten geparkt, doch dort, wo die Parkscheibe „gut sichtbar“ in der Windschutzscheibe lag, wurde die Zahlkarte platziert. Wieder musste der Kunde Widerspruch einlegen. „Für mich ist es nicht nur ärgerlich, sondern es ist und bleibt Abzocke. Langsam aber sicher überlegen wir, auch wenn wir längere Fahrtzeiten in Kauf nehmen müssen, nicht mehr in diesen Supermarkt einzukaufen. Es ist jammerschade, dass das Gesetz solchen Unverschämtheiten erlaubt.“
Penny in Gelsenkirchen: Das müssen Kunden beachten
Beim ersten Mal im Dezember 2024 sei ihm das Geld aus „Kulanz“ erstattet worden. Da hatte er, laut eigener Aussage, im Weihnachtshoppingstress noch die Parkscheibe vergessen. Doch was war diesmal das Problem? Wir haben bei „Fair Parken“ nachgehakt und folgende Antwort erhalten.
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Hintergrund des Parkverstoßes war offenbar, dass der Gelsenkirchener gleich zwei Parkscheiben ausgelegt hatte. „Wie auch im öffentlichen Raum, ist dies nicht zulässig. Unser Mitarbeiter hat sich daher korrekt verhalten“, zieht das Unternehmen den Rückschluss. Allerdings sei der Vorgang mittlerweile storniert worden.
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„Mit einer kulanten Stornierungsregelung kommt ‚Fair Parken‘ Kunden entgegen, die versehentlich oder wegen eines ausgedehnten Großeinkaufs gegen die Parkordnung verstoßen haben“, so das Unternehmen. „Wenn der betroffene Fahrer oder die Fahrerin nachweisen kann, dass er oder sie zum entsprechenden Zeitpunkt einkaufen war, gibt es klare Kulanzregelungen. Als Nachweis gilt z.B. ein Kassenbeleg des Einkaufs.“