Gelsenkirchen.
Am fünften Prozesstag im Fall von Firat I., der seine Frau durch einen absichtlichen Unfall auf der A42 bei Gelsenkirchen getötet haben soll, hat es möglicherweise eine Wende gegeben.
Der Verteidiger, Mustafa Kaplan, beantragte eine Aussetzung des Verfahrens, da die getötete Ehefrau „psychisch gestört gewesen sein“ soll. So zitierte er aus dem schriftlichen Antrag, den er anschließend neben zwei anderen Beweisanträgen an den vorsitzenden Richter übergab.
Anzeige wegen versuchten Totschlags gegen Firat I.
Der Anwalt gab bekannt, dass die Getötete wegen des ersten Unfalls im November 2016 eine Anzeige wegen versuchten Totschlags gegen ihren Noch-Ehemann eingereicht hatte.
Das Verfahren wegen versuchten Totschlags wurde in Rotterdam aber eingestellt, da die Getötete als unglaubwürdig galt. Sie habe ihren Mann gegenüber der Polizei als gefährlicher einstufen wollen, damit sie schneller einen Platz im Frauenhaus erhalten könne.
Firat I. wegen Misshandlung angezeigt
Dort wollte sie hin, da ihr Mann sie geschlagen hat (wir berichteten) und sie Firat I. wegen Misshandlung ebenfalls angezeigt hatte.
Dieses zweite Verfahren gegen Firat I. läuft in Rotterdam noch.
Bis zum 19. September prüft das Landgericht Essen nun, ob dem Antrag des Anwalts stattgegeben wird.
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