Ein Gericht hat Aldi verboten, weiterhin einen bestimmten Slogan in der Werbung zu verwenden, weil dieser die Kunden in die Irre führen würde.
Zunächst hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Aldi für die missverständliche Werbung kritisiert, nun hat das Essener Landgericht die Entscheidung gefällt.
Aldi darf DAS nicht mehr in der Werbung sagen
Es geht dabei um die Werbung, die die Medion AG für den Prepaid-Tarif von Aldi Talk verwendet. Darin stellt das Unternehmen die Behauptung auf, dass es beim „Basis-Prepaid-Tarif“ „keinen Mindestumsatz“ gebe. Das ist jedoch faktisch falsch und würde die Kundschaft an der Nase herumführen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klarstellt.
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Das ist Aldi:
- Aldi Nord und Aldi Süd sind zwei separate Unternehmensgruppen in Essen und Mülheim
- Aldi steht für Albrecht-Discount: 1913 machte sich Karl Albrecht in Essen als Brothändler selbstständig
- 1962 wurde der Familienbetrieb zu einem reinen Discounter umfunktioniert und hat den heutigen Namen „Aldi“ gekriegt
- Die Trennung in Nord und Süd erfolgte 1961
- Mittlerweile zählt Aldi zu den zehn größten Einzelhandelsgruppen weltweit
- Alle weltweiten Filialen sind den beiden Unternehmen mit Sitz in den Ruhrgebietsstädten zugeordnet
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Bei dem Prepaid-Tarif können Kunden nach Aktivierung der SIM-Karte über ein Jahr lang das Startguthaben nutzen. Wenn sie jedoch innerhalb der danach folgenden zwei Monate nicht noch einmal aufladen, dann wird ihre Karte deaktiviert und sie können nicht mehr telefonieren.
Aldi: Gerichtsurteil ist eindeutig
Dieses Aktivitätszeitfenster müssen sie immer wieder dadurch verlängern, dass sie Geld auf ihre SIM laden. Bei fünf Euro etwa erhalten sie ein neues Zeitfenster von vier Monaten.
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Das als „kein Mindestumsatz“ zu bewerben, sei für die Verbraucher irreführend, hat das Landgericht Essen nun entschieden. Daher darf Aldi Talk beziehungsweise die Medion AG mit diesem Begriff nicht mehr für das Angebot werben, wie „Stadt-Bremerhaven.de“ berichtet. (mbo)