Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das fordert die Gewerkschaft für Erziehung (GEW) und rief die angestellten Lehrer gestern zu einem Warnstreik auf. Das angestellte Lehrer „bis zu 500 Euro pro Monat“ weniger verdienen, als ihre beamteten Kollegen, ist für Elke Pfeiler ein Unding. „Wir fordern eine eigene Lehrerentgeltordnung, die angestellte und beamtete Lehrer tarifrechtlich gleichstellt“, betont die Mülheimer Förderschullehrerin, die der Bundestarifkommission ihrer Gewerkschaft angehört.
Pfeiler schätzt, dass sich rund 50 angestellte Lehrer aus Mülheim gestern an den Warnstreikkundgebungen in Essen und Duisburg beteiligt haben. „Vielleicht werden es beim zentralen Warnstreiktag, der am Donnerstag kommender Woche in Düsseldorf stattfindet, noch mehr“, hofft die GEW-Frau.
In Mülheim gibt es, laut Bezirksregierung, 2248 beamtete und 270 angestellte Lehrer. Von den angestellten Lehrern sind 91 in der GEW organisiert. Als besonders prekär sieht Pfeiler die Situation der Vertretungslehrer, die nur zeitlich befristet angestellt werden und sich von einer Vertretungsstelle zur nächsten hangeln oder auf eine Verlängerung ihres Zeitvertrages hoffen müssen. Pfeiler schätzt, dass dies rund zehn Prozent der angestellten Lehrer betrifft. Landesweit seien rund 20 Prozent der Lehrer angestellt.
Dass die Schulministerin des Landes den Lohn der angestellten Lehrer per Richtlinie bestimmen kann und dies mit Blick auf die Haushaltslage dazu nutzt, die angestellten Lehrer eine Lohngruppe niedriger einzustufen als ihre Kollegen im Beamtenstatus, empfindet die Gewerkschafterin als „Gutsherrenart“, die nicht mit dem modernen Tarifrecht zu vereinbaren sei.
Geht es nach der GEW sollen die Gehälter der angestellten Lehrer um 5,5 Prozent oder mindestens um 175 Euro monatlich ansteigen.
Angesichts guter Steuereinnahmen sieht Pfeiler, die bei der dritten Verhandlungsrunde am 17. und 18. März in Potsdam mit am Tisch sitzen wird, die finanzpolitischen Spielräume für eine bessere Bezahlung der angestellten Lehrer als gegeben an.
„Es geht nicht an, dass wir unsere eigene Lohnerhöhung bezahlen, in dem wir auf Ansprüche aus unseren Betriebsrenten verzichten“, weist die Gewerkschafterinnen Überlegungen zurück, die auf der Arbeitgeberseite von Vertretern der Länder angestellt worden seien.