Manchmal kann es im städtischen Straßenverkehr ganz schön unübersichtlich werden. Das hat auch eine Facebook-Nutzerin aus Mülheim an der Ruhr festgestellt.
Denn als sie an einem Schild in der Stadt Mülheim vorbeigekommen ist, hatte sie vor allem Fragezeichen im Gesicht. Wer darf denn nun hier wann parken? „Dieses Schild ist eine Wissenschaft für sich“, sagt eine Facebook-Userin.
Zu sehen ist folgende Schilderfolge untereinander: Zunächst das blaue P, das man hier parken darf, darunter das Zeichen für ein Elektroauto und zu guter Letzt noch die Anweisung, die Parkscheibe von 8 Uhr bis 18 Uhr auszulegen.
Mülheim: Wer darf hier parken?
Doch bei Facebook sorgt das Bild für eine kleine Debatte: Wer darf denn jetzt hier nach 18 Uhr parken? Ist der Parkplatz dann weiterhin nur für Elektroautos da, oder darf dann auch ein Benziner hier stehen?
Einige denken, dass man außerhalb der angeschlagenen Zeiten auch mit einem Benziner oder Diesel hier parken darf. Doch dem ist nicht so:
Zunächst einmal dürfen hier nur E-Autos parken. Also: Verbot für Verbrenner auch in der Nacht. Das bestätigt die Stadt Mülheim an der Ruhr auf Anfrage.
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Fakten über Mülheim an der Ruhr:
- wurde 1093 erstmals urkundlich erwähnt
- 1808 wurden die Stadtrechte verliehen
- hat 170.632 Einwohner (Stand: Dezember 2019)
- besteht aus neun Stadtteilen in drei Stadtbezirken
- schreibt sich nur mit einem „h“
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Mülheim: Tagsüber nur mit Parkscheibe
Wer tagsüber sein elektrisches Fahrzeug hier laden will, der darf höchsten vier Stunden hier stehen – und muss dann auch eine Parkscheibe auslegen.
Nach 18 Uhr dürfen dann bis 8 Uhr morgens E-Autos unbegrenzt lange auf dem Platz stehen. Verbrenner sind weiterhin tabu. Das zeigt das Schild darüber eindeutig an. Es sind nur E-Autos hier gestattet.
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Eine ähnliche Schilder-Kombination sieht man auch bei Motorradparkplätzen, nur steht hier außer Frage, dass man mit einem Auto dort nicht stehen darf. Ein Auto passt meistens nicht auf einen Motorradparkplatz.
Damit sind dann hoffentlich alle Fragen zum Schild beantwortet. Wo E-Auto drauf steht, darf auch nur E-Auto „drin sein“. (evo)