Minderjährige Flüchtlinge, die alleine gelandet sind, gibt es auch in Mülheim. Derzeit sind es zehn, teilte die Stadt auf Anfrage mit, von denen sieben bei hier lebenden Verwandten untergebracht wurden, welche auch die Vormundschaft ausüben. Drei weitere unbegleitete Jugendliche stehen unter Vormundschaft der Stadt.
Dabei handelt es sich um ein Mädchen, das im Oktober 2014 ankam, und zwei Jungen, die im Dezember eintrafen. Sie leben in Pflegefamilien oder betreuten Wohngruppen. Nähere Angaben zu ihrer Herkunft und Identität möchte man nicht machen.
Bernd Raffelberg, Abteilungsleiter für Vormundschaften beim Sozialamt, erläutert aber das grundsätzliche Verfahren: Nachdem die unbegleiteten Flüchtlinge aufgegriffen wurden, etwa durch die Polizei, sei zunächst der Kommunale Soziale Dienst zuständig. Falls sich keine Verwandten ermitteln lassen, wird beim Familiengericht beantragt, einen amtlichen Vormund zu bestellen. „Die Pflegefamilie oder Einrichtung bekommt in der Regel eine Vollmacht von uns“, erklärt Raffelberg, „damit sie Alltägliches selber entscheiden kann. Aber bei Impfungen beispielsweise müssen wir unser Einverständnis geben.“