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Tödliche Messerstecherei in Oberhausen: Angeklagter will sich nicht äußern – sein Anwalt macht dennoch klar, wie er über die Tat denkt

Tödliche Messerstecherei in Oberhausen: Angeklagter will sich nicht äußern – sein Anwalt macht dennoch klar, wie er über die Tat denkt

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Foto: Julia Kübel
  • Tödliche Messerstecherei im November 2017 an der Bushaltestelle „Im Lipperfeld“ in Oberhausen
  • Der 21-jährige Angeklagte aus Bottrop soll einen 28-Jährigen Hammer erstochen haben
  • Prozessauftakt am Landgericht Essen

Oberhausen. 

Die Hände hat er gefaltet und vor sich auf den Tisch gelegt, der Blick ist starr nach unten auf die Tischplatte gerichtet. Ramadan K. (21) sitzt seit Mittwochmorgen auf der Anklagebank im Landgericht Essen und hat sich entschieden, beim Prozessauftakt zu schweigen.

„Heute wird er keine Erklärung abgeben, das wird sich sicherlich in den kommenden Prozesstagen ändern“, sagt sein Anwalt Siegmund Benecken. Ruhig hört er sich die Anklageschrift der Staatsanwältin an.

Dem 21-jährigen Bottroper wird vorgeworfen in der Nacht zum 26. November 2017 an der Haltestelle „Lipperfeld“ in Oberhausen (in der Nähe des Centros) mit sieben Messerstichen den Hammer Mike R. (28) getötet zu haben.

Der Bruder des Verstorbenen, Denny R. (26) ebenfalls aus Hamm, wurde auch mit einem Messerstich in den Unterkiefer verletzt. Er musste in der Uniklinik in Essen notoperiert werden. Zudem wird dem Angeklagten körperliche Misshandlung sowie Raub vorgeworfen.

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Anwalt: Eltern des Verstorbenen hoffen auf Aufklärung

Vor dem Auftakt des Prozesses sprach der Anwalt der Nebenkläger, Ralph Reckmann, über die Hoffnungen der Familie des Verstorbenen. Er vertritt die Eltern der beiden Opfer. „Natürlich ist es grauenhaft für die Eltern, wenn bei solch einer Tat der eigene Sohn stirbt“, sagt Reckmann. Doch die Familie aus Hamm erhoffe sich Aufklärung. „Sie wollen wissen, was in der Nacht genau passiert ist. Deshalb sind sie auch völlig offen dafür, was der Angeklagte sagen wird“, so der Anwalt.

Angeklagter gibt die Tat zu

Auch wenn Ramadan K. nichts sagen will. Sein Anwalt bestätigt, dass der Vorwurf der Staatsanwaltschaft zutreffe. Sein Mandant habe es aber zu keinen Zeitpunkt gewollt. Ein Schnauben ist auf Seiten der Nebenkläger zu vernehmen. Der Angeklagte könne nur um Verzeihung bitten. Es tue ihm unendlich leid. An den Angriff auf das zweite Opfer Denny R. könne er sich aber nicht erinnern.

Zwei Zeugen wurden vernommen

Bilal M. (18) aus Bottrop wird als erstes in den Zeugenstand gerufen. Er ist der Cousin des Angeklagten und verweigert die Aussage. Gemeinsam mit ihm soll er den Raub in Bottrop begangen haben. Gegen ihn wird separat vor dem Jugendschöffengericht in Bottrop ein Verfahren geführt. Als nächstes tritt ein weiterer Zeuge (18) aus der Gruppe ein.

Zu dritt seien die Männer auf dem Weg von Bottrop gewesen, um „in Oberhausen am Hauptbahnhof Mädchen kennenzulernen“. Dann sei es im Nachtexpress der Linie 21 plötzlich zu Streitigkeiten gekommen. Eine größere Gruppe stieg nach einem polnischen Festival in der Turbinenhalle in den Bus. Eine kurze Bemerkung und Beleidigungen und die Sache eskalierte. Ramadan K. soll jemanden getreten haben. Dann schmiss der Busfahrer die Streitenden hinaus.

Zeuge hat von der Messerstecherei nichts mitbekommen

Zur Aufklärung der Geschehnisse in jener Nacht konnte der 18-jährige Zeuge aber nicht wirklich viel beitragen. Den Raub, der noch auf dem Weg zum Bottroper ZOB gegen 1 Uhr passierte, habe er nicht gesehen. Auch von der Messerstecherei will er nichts mitbekommen haben. Nachdem er am Kragen festgehalten wurde, habe er sich gewehrt und sei am Lipperfeld davon gerannt – ohne sich umzuschauen. In einem Gebüsch wartete er auf seine Kollegen. Über die Tat sei dann auf dem Nachhauseweg nicht mehr gesprochen worden.

Von der Tötung habe er erst am nächsten Tag durch die Presse erfahren. Daraufhin haben sich die Jugendlichen aus Bottrop ausgetauscht und sind zu dem Schluss gekommen, sich der Polizei zu stellen.

Nächster Gerichtstermin ist am 4. Mai

Denny R. aus Hamm war übrigens nicht unter den Anwesenden. Er soll erst mit dem Prozess in Berührung kommen, wenn es zu seiner Aussage kommt, erklärte der Anwalt (voraussichtlich wird das am 9. Mai der Fall sein). Neun Prozesstage sind zunächst anberaumt. Am 4. Mai geht es weiter mit der Zeugenbefragung der Gruppe. (jk)