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Gericht kippt Genehmigung für Trianel-Kraftwerk in Lünen

Gericht kippt Genehmigung für Trianel-Kraftwerk in Lünen

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Foto: WR

Münster/Lünen. 

Es steht fest: Die erste Teilgenehmigung für das Trianel-Kraftwerk ist aufgehoben. Nach einem langwierigen und ungewöhnlichen Verfahren hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster entschieden, sie aufzuheben, weil die Umweltverträglichkeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist.

Das Hauptproblem in diesem Verfahren sei die Versauerung der Boden im Cappenberger Wald durch Schwefeldioxid-Eintrag. An vielen Stellen sei die Belastung schon jetzt über dem Tragbaren, den so genannten Critical Loads. Zusätzliche Belastungen seien nur im Rahmen der Bagatellschwelle von drei Prozent möglich. Dabei müssten nach den FFH-Richtlinien auch andere Vorhaben dieser Art mit einbezogen werden – und da gelte dann das Prioritätsprinzip. Die beiden Kraftwerke Datteln und der Block Herne 5 seien vor Trianel genehmigt worden. Betrachtet man nach derzeitiger Datenlage alle zusammen, liegen die Einträge über der Bagatellschwelle. Der Senat teilt die Kritik des Landesumweltamtes Lanuv, dass die Konkretisierungen durch die von Trianel-Gutachtern vorgelegte Einzelfallprüfung nicht hinreichend plausibel sind.

Antrag auf Ausnahme möglich

Für das Kraftwerk in Lünen bedeutet dieses Urteil keineswegs das Aus, stellte der Senat klar. Eine neue FFH-Prüfung könnte den Nachweis der Verträglichkeit führen, auch wäre es denkbar, eine Ausnahme zu beantragen, was aber ein aufwändiges Verfahren sei. Wichtig seien diese Optionen, weil der Senat deutlich sehe, dass es hier nicht nur um eine Planung gehe, sondern um ein sehr weit fertiggestelltes Kraftwerk. Die Entscheidung sei nicht leicht gewesen.

Der letzte Verhandlungstag war geprägt von ausführlichen Auseinandersetzungen zwischen Vertretern der Bezirksregierung Arnsberg sowie Trianel auf der einen Seite und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) NRW auf der anderen. Eine zentrale Rolle spielte dabei ein Gutachten, das der BUND erst am Mittwoch vorgelegt hatte. Dieses sollte nachweisen, dass der Boden im Cappenberger Wald schon jetzt zu stark mit Säuren belastet ist.

Heftige Kritik an Gutachten

Der 8. Senat selbst war mit diversen Gutachten der Beklagten nicht einverstanden und übte heftige Kritik. So bezeichnete der vorsitzende Richter Prof. Max-Jürgen Seibert die Expertise einer Gutachterin für Trianel als schwer verständlich, ihr Vorgehen als wissenschaftlich unredlich und für den Leser nicht nachvollziehbar. Noch deutlicher waren die Vorwürfe gegen das Gutachterbüro, das die Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt hatte. Dieses war in der Gesamtbelastung für die Cappenberger Wälder durch ein mögliches neues Kohlekraftwerk in Herne nicht von genehmigten Emissionswerten ausgegangen, sondern von Hochrechnungen für den tatsächlichen Betrieb, hatte dies aber in seinen Schriftsätzen nicht deutlich gemacht. „Ein Gutachten, das dies verschleiert, macht sich sehr angreifbar und schadet auch der Reputation Ihres Unternehmens“, so Seibert.

Dirk Janßen vom BUND NRW war nach dem Urteil erschöpft, aber erfreut. „Wir haben hier ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben“, sagte er. Tatsächlich war dies das erste derartige Verfahren, in dem einem Umweltverband Klagerecht zugesprochen wurde. Das Unternehmen Trianel selbst bleibt dennoch optimistisch, mit dem Kraftwerk im Jahr 2013 ans Netz gehen zu können. Es bestehe nun Rechtssicherheit, das Kraftwerksprojekt in Gänze sei durch das Urteil nicht in Frage gestellt.