Veröffentlicht inWirtschaft

Kann ein Vorgesetzter eine Kündigung wieder zurücknehmen?

Kann ein Vorgesetzter eine Kündigung wieder zurücknehmen?

imago68248615h~402f8d10-8764-40b3-b399-e84fbb0698bc.jpg
imago68248615h~402f8d10-8764-40b3-b399-e84fbb0698bc.jpg Foto: imago/Hermann J. Knippertz
Wenn Chefs eine Kündigung rückgängig machen wollen, hat der Mitarbeiter mehrere Optionen. Anwalt Dr. Heiko Peter Krenz erklärt, welche.

Berlin. 

Dr. Heiko Peter Krenz kennt sich aus mit Arbeitsrecht. Der Fachanwalt erklärt in seiner Kolumne, welche Möglichkeiten ein Arbeitnehmer hat, wenn der Chef eine Kündigung zurücknehmen will.

Mein Chef hat mir vergangene Woche gekündigt. Jetzt will er die Kündigung zurücknehmen. Wie soll ich reagieren? Geht das so einfach?

Im Streit werden schnell Dinge gesagt, die eigentlich nicht so gemeint sind. Davor sind auch Arbeitgeber nicht gefeit. Eine Kündigung im Affekt, wie Sie Ihr Arbeitgeber offenbar vollzogen hat, ist jedoch keine Kleinigkeit. Selbst wenn er zugibt, überstürzt gehandelt zu haben – einfach zurücknehmen kann er die Kündigung nicht. Und das schlicht aus dem Grund, weil sie „in der Welt“ ist.

Eine ausgesprochene und zugegangene Kündigung soll das Arbeitsverhältnis beenden. Auch wenn es sich ein Chef später anders überlegt, ändert das nichts daran. Möchte Ihr Arbeitgeber nun den Lauf der Dinge abwenden, kann er Ihnen einen neuen Arbeitsvertrag anbieten. Spricht er von einer „Rücknahme“, ist darin (rechtlich) ein Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu sehen.

Auf das Angebot einlassen muss man sich nicht

Das können Sie natürlich dankend annehmen, wenn Sie weiter für das Unternehmen arbeiten wollen. Auf das Angebot einlassen müssen Sie sich aber nicht. Unabhängig davon könnten Sie auch eine Kündigungsschutzklage weiterverfolgen, sollten Sie bereits eine solche erhoben haben.

Auf Antrag des Arbeitnehmers kann das Gericht das Arbeitsverhältnis dann sogar gegen Zahlung einer Abfindung auflösen. Das kann im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Hat nämlich der Arbeitgeber die Kündigung nur deshalb zurückgenommen, weil er selbst davon ausgeht, dass sie unwirksam ist, muss der Arbeitnehmer möglicherweise be­­fürch­ten, anschließend durch Schikane zermürbt und aus dem Arbeitsverhältnis gedrängt zu werden. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wäre in solch einem Fall alles andere als ratsam.

Es kommt also, wie so oft, auf die Umstände im Einzelfall an. Ob Sie sich auf das Angebot Ihrer Firma einlassen, bleibt aber allein Ihre Entscheidung. Eine „Rücknahme“ der Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es nicht.

• Weitere Infos: www.krenz-kanzlei.de