Nachdem der Gas- und Stromanbieter Teldafax am Dienstag Insolvenzantrag gestellt hat, raten Verbraucherschützer Kunden zu „Sachlichkeit“. Sie sollten aber in jedem Fall Verträge kündigen, Zählerstände notieren und Einzugsermächtigungen widerrufen.
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Die Insolvenz kam häppchenweise: 150 Netzbetreiber, 60 davon aus NRW, hatten Teldafax wegen Zahlungsschwierigkeiten nach und nach die Rahmen-Lieferverträge gekündigt oder die Durchleitung von Strom und Gas gesperrt. Tausende Verbraucher fielen zurück in die Grundversorgung der örtlichen Anbieter. Jetzt folgte die Zahlungsunfähigkeit.
Die Verbraucherzentrale NRW rät Teldafax-Kunden zu Ruhe und Sachlichkeit. „Hektik ist nicht angebracht. Verbraucher haben einige Tage lang Zeit zu handeln“, sagte Jurist Jürgen Schröder der WAZ.
Bisher unklar ist, ob die betroffenen Kunden bereits am Dienstag in die gesetzliche Ersatzversorgung gerutscht sind. Diese stellt sicher, dass niemand ohne Energie auskommen muss. Laut Bundesnetzagentrur blieben die Teldafax-Verträge trotz Insolvenz gültig.
Vorauszahlungen zurückfordern
Für Jürgen Schröder aber gäbe es nun einen guten Grund, würden Betroffene ihre Verträge kündigen, die Stände ihrer Gas- oder Stromzähler ablesen und mögliche Einzugsermächtigungen widerrufen. So könne Teldafax keine Abschläge oder Vorauszahlungen mehr abbuchen. Und: Sollte der insolvente Energieanbieter in den letzten sechs Wochen Vorauszahlungen abgebucht haben, könnten die Kunden das Geld mit Hilfe ihrer Bank zurückholen, auf eine Abrechnung warten und nur die verbrauchten Kilowattstunden bezahlen.
Wenig Hoffnung macht die Verbraucherzentrale jenen Kunden, die zu Jahresbeginn Strom und Gas per Vorkasse erworben haben. Diese müssten ihre Forderungen wohl an den Insolvenzverwalter richten. Jürgen Schröder: „Ich fürchte aber, dass da nicht mehr viel zu machen ist.“
Zu den Insolvenzverfahren wurde beim Amtsgericht Bonn eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist.