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Was Teldafax-Kunden nach der Insolvenz tun müssen

Was Teldafax-Kunden nach der Insolvenz tun müssen

Der Energiediscounter Teldafax ist zahlungsunfähig. Viele Kunden bangen nun um ihre Versorgung und um ihr Geld. DerWesten erklärt, wie sich Kunden nach dem Insolvenzantrag verhalten müssen.

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Der seit längerem angeschlagene Energiehändler Teldafax hat am Dienstag Insolvenzantrag gestellt. Kunden, die Vorauskasse an das Troisdorfer Unternehmen gezahlt haben, müssen nun um ihr Geld bangen. Insolvenzverwalter Biner Bähr bemüht sich zwar um eine Stabilisierung des zahlungsunfähigen Strom-Discounters. „Die ununterbrochene Lieferung von Strom und Gas ist vorrangig“, sagte sein Sprecher . Allerdings rechnen Verbraucherschützer damit, dass in den kommenden Tagen weitere Netzbetreiber ihre Verträge mit Teldafax kündigen könnten. Was das für die betroffenen Kunden bedeutet, erklärt DerWesten.

Was bedeutet die Insolvenz für die Kunden?

Mit dem Insolvenzantrag muss der Kunde nicht befürchten, im Dunkeln oder in der Kälte zu sitzen. Strom- oder Gas werden weiter geliefert. Auch die laufenden Verträge mit Teldafax gelten trotz Insolvenz weiter.

Was ist, wenn Teldafax keinen Strom oder kein Gas mehr liefern kann?

Falls Teldafax seinen Vertrag nicht mehr erfüllt, springt der örtliche Versorger ein. Das ist in den vergangenen Wochen schon mehrfach passiert, weil Teldafax seine Durchleitungsgebühren an die örtlichen Netzbetreiber nicht mehr zahlen konnte. Betroffene Kunden werden von ihrem Netzbetreiber entsprechend informiert. Sie fallen dann automatisch in den Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers. Das ist im Energiewirtschaftsgesetz festgelegt. Als örtlicher Versorger gilt das Unternehmen mit den meisten Kunden im Versorgungsgebiet.

Was muss ich beachten, wenn mich der Netzbetreiber über die Vertragskündigung informiert?

Teldafax-Kunden sollten dann zeitnah die Zählerstände ablesen und sie Teldafax, dem Netzbetreiber und dem örtlichen Versorger mitteilen. So kann beim Übergang ordentlich abgerechnet werden. Auch eine förmliche Kündigung des Teldafax-Vertrages ist ratsam.

Kann ich den Vertrag mit Teldafax vorzeitig kündigen?

Nein, Kunden von Teldafax können den Vertrag nicht einfach vorzeitig kündigen. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag ist nur möglich, wenn Teldafax keinen Strom oder kein Gas mehr liefert. Darauf verweist auch ein Sprecher des Insolvenzverwalters Biner Bähr: „Auch die Kunden müssen ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.“ Notfalls werde man ein Inkassobüro beauftragen, ausstehende Beträge einzufordern. Wer dennoch kündigen will, ist an die vertraglich festgelegten Fristen gebunden.

Sollte ich einfach weiterzahlen?

Solange Strom oder Gas von Teldafax geliefert werden, muss der Kunde auch zahlen. Die monatlichen Verbrauchszahlungen sind weiter zu leisten. Erst wenn die Lieferungen ausbleiben, darf auch der Kunde seine Zahlungen einstellen und den Vertrag vorzeitig kündigen. Allerdings raten Verbraucherschützer, dass Kunden etwaige Einzugsermächtigungen widerrufen sollten. Das ist je nach Vertrag möglich. So kann Teldafax keine Vorauszahlungen mehr abbuchen. Der Kunde sollte am besten nur noch die tatsächlich verbrauchte Strom- oder Gasmenge an Teldafax bezahlen.

Was passiert, wenn ich in die Versorgung des örtlichen Versorgers falle?

Der örtliche Versorger stuft ehemalige Teldafax-Kunden zunächst in den Grundversorgungstarif ein. Den Kunden bleiben dann drei Monate Zeit, ohne Kündigungsfrist den Versorger wieder zu wechseln. Wer die drei Monate verstreichen lässt, bleibt im Grundversorgungstarif. Verbraucher sollten jedoch möglichst schnell sehen, dass sie den Versorger oder den Tarif wechseln, denn der Grundversorgungstarif ist meist teurer als andere Tarife. Manche Versorger zeigten sich bei solchen Fällen in der Vergangenheit kulant und boten Teldafax-Kunden schon sofort nach dem Wechsel einen Wahltarif an.

Wie informiere ich mich am besten über einen neuen Tarif?

Im Internet gibt es viele Vergleichsrechner, wo man sich einen zum Verbrauch passenden Tarif ermitteln lassen kann. Unter anderem bietet auch DerWesten einen solchen Vergleichsrechner für Gas und Strom an.

Bekomme ich meine an Teldafax geleisteten Vorauszahlungen wieder?

Alle Vorauszahlungen, die Teldafax in den letzten sechs Wochen abgebucht hat, können Kunden mit Hilfe ihrer Bank zurückbuchen lassen. Schlechter sieht es für die Kunden aus, die früher Vorkasse geleistet haben oder die das Geld überwiesen haben. Diese müssen versuchen, ihr Geld über den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren einzutreiben. Das gilt auch für ehemalige Kunden, die bereits in die Grundversorgung gerutscht sind, und nun noch Rückzahlungen von Teldafax erwarten.

Wie muss ich mich nun nach dem Insolvenzantrag verhalten?

Verbraucher müssen erst einmal abwarten, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Voraussetzung dafür ist, dass Teldafax noch genügend Mittel hat, um Forderungen der Gläubiger zu erfüllen. Das kann sich noch einige Wochen hinziehen. Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, können betroffene Teldafax-Kunden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Das zuständige Amtsgericht Bonn hat zum Verfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. Ferner werden Bekanntmachungen unter www.insolvenzbekanntmachungen.de im Internet veröffentlicht.

Wie sind meine Chancen, meine Vorauszahlungen wiederzubekommen?

Verbrauchern, die Strom gegen Vorkasse zum Sonderpreis bezogen haben, droht nach Einschätzung der Verbraucherzentralen der Verlust ihrer Vorauszahlungen.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Die Verbraucherzentrale Sachsen wird eine Telefon-Hotline zu Teldafax anbieten. Sie ist am Mittwoch (10 bis 12 Uhr) und am Donnerstag (10 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr) unter der Nummer 0900/179-777 zu erreichen (1,24 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz). Weitere Informationen hat auch die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Internet-Seite zusammengestellt.

Sollte man nach der Pleite von Teldafax einen Anbieterwechsel besser meiden?

Nein, sagen Verbraucherschützer. Es gibt gut im Markt stehende Unternehmen, bei denen man nicht befürchten muss, dass sie in die Insolvenz gehen. Ein Drei- bis Vier-Personenhaushalt könne durch einen Anbieterwechsel pro Jahr bei der Stromrechnung 100 bis 200 Euro sparen. Allerdings sollten Kunden Verträge mit Vorauskasse und Laufzeiten von über einem Jahr meiden. Die Kündigungsfristen sollten zudem kurz sein.

Quellen: Verbraucherschutzzentralen NRW und Sachsen, Verbraucherzentrale Bundesverband, DEW21, dapd, rtr